Vorbeugende Sicherheitsmaßnahmen sind beim Umgang mit Gefahrenstoffen unabdingbare Voraussetzung zum Schutz von Mitarbeitern und Umwelt.
Bezüglich einer Absaugung verweisen wir auf die Verordnung von Schutz vor Gefahrenstoffen (GefStoffV). Gefahrenstoffverordnung vom 23. Dezember 2004 (BGBL Teil 1, S. 3758), geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 29. Dezember 2004 (BGBL Teil 1, Nr. 74, S. 3758).
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